Der Rektor wird aus der Mitte der Professorenschaft gewählt. Er erfüllt die ihm durch das Universitätsstatut und weitere Erlasse übertragenen Aufgaben. Hierzu gehören insbesondere der Vorsitz in Senat und Senatsausschuss, die Leitung der Universität, die Einleitung und Koordination von Planungsmassnahmen, die Vertretung der Universität nach aussen, sowie die Aufsicht über die Universitätsverwaltung.
Rektorat
Neben dem Rektor gehören dem Rektorat gemäss Universitätsstatut die Prorektoren sowie die Generalsekretärin, der Verwaltungsdirektor und der Studiensekretär an. Der Rektor kann weitere Angehörige der Universität beiziehen. Derzeit sind dies die Direktorin Forschung & Faculty, die Direktorin Institute und Weiterbildung, der Direktor Aussenbeziehungen und der Leiter Kommunikation.