Für einen Studienaufenthalt in der Schweiz benötigen Sie ein nationales Visum D. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Schweizer Vertretung, welche Dokumente und Nachweise Sie für den Visumantrag benötigen. Bereiten Sie den Visumantrag sehr sorgfältig vor. Ein fehlendes oder nicht korrekt eingereichtes Dokument kann zu wochenlangen Verzögerungen führen.
Ihren Antrag reichen Sei bei der zuständigen Schweizer Auslandsvertretung ein. Diese leitet den Antrag an das zuständige Schweizer kantonale Migrationsamt weiter. Sobald Ihr Visum bei der zuständigen Schweizer Auslandsvertretung zum Abholen bereit liegt, werden Sie benachrichtigt.
Wenn Sie als zukünftigen Wohnort den Kanton St.Gallen angeben, wird Ihr Visumantrag vom Migrationsamt des Kantons St.Gallen bearbeitet. Sollte es zu unerklärlichen Verzögerungen kommen, können wir versuchen, beim Migrationsamt des Kantons St.Gallen Informationen zum Stand Ihres Einreisegesuchs zu erhalten.
Die Universität St.Gallen stellt folgende Dokumente für den Visumantrag zur Verfügung:
Zulassungsverfügung: Im Falle einer Zulassung zum gewünschten Studienprogramm erhalten Sie von uns eine offizielle Zulassungsverfügung per E-Mail. Bitte drucken Sie dieses Dokument in Farbe aus und legen den Ausdruck Ihrem Visumantrag bei. (Wir versenden die Zulassungsverfügung nicht per Post)
Semesterrechnung:
Zusammen mit der Zulassungsverfügung erhalten Sie die Rechnung über die Studiengebühren des ersten Semesters. Bitte zahlen Sie diese Rechnung und legen Sie Rechnung und Zahlungsbestätigung Ihrem Visumantrag bei. Sollten Sie zusätzlich eine offizielle Zahlungsbestätigung der Universität St.Gallen benötigen, geben Sie uns umgehend Bescheid (zulassung@unisg.ch). Gerne senden wir Ihnen das entsprechende Dokument per E-Mail zu, sobald Ihre Zahlung auf unserem Konto gutgeschrieben wurde.
Immatrikulationsbestätigung:
Sollten Sie zusätzlich noch eine Immatrikulationsbestätigung für Ihren Visumantrag benötigen, geben Sie uns umgehend Bescheid. (zulassung@unisg.ch) Gerne senden wir Ihnen dieses Dokument per E-Mail zu.
Wichtige Hinweise zum Visumverfahren
Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel:
Die Visumbehörde verlangt u. A. einen Nachweis, dass Sie über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Unterhalt in der Schweiz zu bestreiten. Im Visumantrag müssen Sie daher in der Regel den Nachweis erbringen, dass Sie über einen Betrag von mindestens CHF 24.000,- verfügen können.
Die Visumbehörde akzeptiert Kontoauszüge von Schweizer Banken oder von Banken mit einer Filiale bzw. Vertretung in der Schweiz. Das Konto muss in Ihrem Namen ausgestellt sein und Sie müssen über das Geld auf dem Konto verfügen können. Bitte achten Sie darauf, dass Dokumente in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind.
Schriftliche Wiederausreiseverpflichtung:
Die Migrationsbehörde kann unter Umständen eine Bestätigung verlangen, dass Sie die Schweiz nach dem Abschluss Ihres Studiums wieder verlassen.
Ankunft in St.Gallen
Für Ihren Studienaufenthalt in der Schweiz benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung. Diese müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Einreise in die Schweiz beim Einwohneramt an Ihrem neuen Wohnort beantragen. (St.Gallen: Einwohneramt St.Gallen, Rathaus, Poststrasse 28, CH-9001 St.Gallen)
Für den Antrag benötigen Sie folgende Dokumente: Reisepass mit Visum, Passfoto und eine Immatrikulationsbestätigung der Universität St.Gallen.
Die Aufenthaltsbewilligung wird für maximal ein Jahr erteilt. Die Studierenden sind verpflichtet, die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung rechtzeitig zu beantragen.